Soziale Medien bieten Ihren Mitarbeitern eine große Chance, beim Aufbau der Unternehmensmarke mitzuwirken und Krisenmanagement zu vermeiden.
1. Erinnern Sie die Mitarbeiter daran, sich mit dem Arbeitsvertrag und den im Mitarbeiterhandbuch enthaltenen Richtlinien vertraut zu machen.
2. Legen Sie fest, dass die Richtlinie für Multimedia, soziale Netzwerkseiten, Blogs und Wikis sowohl für berufliche als auch private Nutzung gilt.
3. In Internetbeiträgen dürfen keine vertraulichen oder unternehmenseigenen Informationen des Unternehmens oder Dritter, die dem Unternehmen Informationen offengelegt haben, preisgegeben werden.
4. Wenn ein Mitarbeiter zu irgendeinem Aspekt des Unternehmensgeschäfts Stellung nimmt, muss er sich eindeutig als Mitarbeiter ausweisen und einen Haftungsausschluss hinzufügen.
5. Der Haftungsausschluss sollte etwa lauten: „Die geäußerten Ansichten entsprechen ausschließlich meiner persönlichen Meinung und geben nicht unbedingt die Ansichten (Ihres Unternehmensnamens) wieder.“
6. Internetbeiträge dürfen keine Unternehmenslogos oder Markenzeichen enthalten, es sei denn, eine Genehmigung wurde beantragt und erteilt.
7. Internetbeiträge müssen das Urheberrecht, den Datenschutz, die faire Nutzung, finanzielle Offenlegungen und andere geltende Gesetze einhalten.
8. Mitarbeiter dürfen weder behaupten noch andeuten, dass sie im Namen des Unternehmens sprechen.
9. Unternehmensblogs, Facebook-Seiten, Twitter-Konten usw. erfordern möglicherweise eine Genehmigung, wenn Mitarbeiter Beiträge über das Unternehmen und die Branche veröffentlichen.
10. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, die Vermeidung bestimmter Themen zu verlangen, bestimmte Beiträge zurückzuziehen und unangemessene Kommentare zu entfernen.
11. Nutzungsrichtlinie für die Unternehmens-Facebook-Markenseite: Eine Genehmigung kann erforderlich sein, wenn Mitarbeiter Beiträge über das Unternehmen und die Branche veröffentlichen.
12. Verhaltenskodex für Mitarbeiter im Online-Kommunikationsverkehr: Mitarbeiter müssen für die Kontaktaufnahme mit Werbetreibenden und Kunden offizielle Social-Media-Konten des Unternehmens verwenden.
13. Verhaltenskodex für Mitarbeiter zur Unternehmensrepräsentation in der Online-Kommunikation:
14. Alle Handlungen der Mitarbeiter repräsentieren das Unternehmen und müssen den Unternehmensrichtlinien entsprechen.
15. Offenlegungsrichtlinie für Mitarbeiter-Blogs: Mitarbeitern ist es untersagt, negative Bewertungen über das Unternehmen zu verfassen.
16. Nutzungsrichtlinie für Mitarbeiter-Facebook: Gilt nur für die Nutzung der Unternehmens-Fanpage, die Anmeldung über soziale Medien sowie die Kontaktaufnahme.
17. Nutzungsrichtlinie für die Unternehmens-Facebook-Markenseite: Eine Genehmigung wird nur erteilt, wenn Mitarbeiter Beiträge über das Unternehmen und die Branche veröffentlichen.
18. Unternehmens-Passwortrichtlinie: Sie ist integraler Bestandteil des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.
19. Unternehmens-E-Mail-Richtlinie: Sie ist integraler Bestandteil des Schutzes von Geschäftsgeheimnissen.

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